Sparkästchen
§ 1
Zweck:Sparen
Name:Weißes Haus, 53797 Lohmar-Donrath
Geschäftsjahr:2009/2010
(1) Der Sparclub Weißes Haus ist ein Verein zur Pflege des Sparens. Er hat
seinen Sitz in 53797 Lohmar-Donrath, Donrather Str. 23. Das fünfte Geschäftsjahr
beginnt im Dezember 2009 und endet im Dezmeber 2010, da als Abschluss eine Weihnachtsfeier geplant ist.
Termin für die Auszahlung ist der Sa.18. Dezember 2010.
§ 2 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
(1) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand des
Vereins zu richtender Aufnahmeantrag, in dem sich der Antragsteller zur
Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. Der Vorstand entscheidet über
die Aufnahme nach freiem Ermessen.
(2) Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung,
Ausschließung, Verzug in eine andere Stadt oder durch Tod. Ein Mitglied kann
jederzeit seinen Austritt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand erklären.
Die Ausschließung ist zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft in grober Weise die
Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss entscheidet die
Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft endet ebenfalls, wenn das Guthaben des
Mitglieds durch Strafgelder aufgebraucht ist.
(3) Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das
Vereinsvermögen.
§ 3 Vorstand
(1) Die Geschäfte des Vereins werden von dem Vorstand geführt. Bei Verhinderung
des Vorsitzenden wird dieser von dem 1. Kassierer vertreten.
(2) Die Mitglieder des Vorstands werden jeweils in der ordentlichen
Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt. Der Vorstand bleibt
jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl eines
Vorstandsmitglieds ist zulässig.
(3) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur in der Weise begründen,
dass die Haftung der Mitglieder auf das Vereinsvermögen beschränkt ist. Demgemäss
soll in allen namens des Vereins abzuschließenden Verträgen oder sonstigen
abzugebenden Verpflichtungserklärungen die Bestimmung aufgenommen werden, dass
die Vereinsmitglieder für die daraus entstehenden Verbindlichkeiten nur mit dem
Vereinsvermögen haften.
(4) Dem Vorstand gehören an:
1. Vorsitzender :Achim Huhn
1. Kassierer :Stefan Fischer
2. Kassierer :Laura Van Reeth
§ 4 Mitgliederversammlung
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins findet jeweils eine Woche
nach dem Abschlussfest statt. Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über:
a) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
b) die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern,
c) den Ausschluss eines Mitglieds,
d) die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Vereinsvermögens.
(2) Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen einberufen werden, wenn
mindestens fünf Mitglieder dies verlangen. Wird dem Verlangen durch den Vorstand
nicht entsprochen, so können diese Mitglieder selbst die Mitgliederversammlung einberufen.
(3) Bei der Beschlussfassung in den Mitgliederversammlungen entscheidet, soweit
nicht die Satzung etwas Abweichendes bestimmt, die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
§ 5 Mitgliedsbeitrag 2009/2010 25X
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 11,00 Euro und ist zweiwöchentlich
zu zahlen. Von diesem Betrag wird jeweils 1,00 Euro für die jährliche
Abschlussfeier verwendet, der restliche Betrag wird für das Mitglied gespart.
Die Leerung des Sparkästchens findet alle zwei Wochen Donnerstag abends,
erstmalig am 28.08.2008, statt. Änderungen werden durch Aushang bekannt gegeben.
Vorauszahlungen bei Urlaub sind durch eine Notiz kenntlich zu machen.
(2) Das Strafgeld beträgt 2,00 Euro und wird von dem Guthaben des Sparers einbehalten, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht rechtzeitig und vollständig entrichtet wird.
(3) Die Guthaben werden bei der jährlichen Abschlussfeier den Mitgliedern
ausgezahlt. Danach löst sich der Verein auf und wird gemäß § 4 auf der
Mitgliederversammlung eine Woche später neu gegründet.
(4) In Ausnahmefällen (finanzielle Notsituation eines Mitglieds) kann das
Guthaben eines Mitglieds, das die Kündigung erklärt hat, innerhalb von drei
Tagen nach dem letzten Leerungstag ausgezahlt werden.
(5) Hat ein Sparer 3x hintereinander den Mindestbeitrag nicht, oder zu wenig gespart wird er aus dem Sparverein ausgeschlossen, eingesparte Summe wird ausgezahlt!
§ 6 Auflösung des Vereins
(1) Die Auflösung des Vereins bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung
mit einer Mehrheit von dreiviertel der erschienenen Mitglieder.
(2) Die Auseinandersetzung nach Auflösung des Vereins soll unter entsprechender
Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für die Liquidation
eines rechtsfähigen Vereins erfolgen.
§ 7 Sonstiges
(2) Der 1. und der 2. Kassierer besitzen jeweils einen Schlüssel.
Nachtrag zur Satzung des Sparvereins Weißes Haus
§ 8 Lotto
(1) Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich ab sofort um 0,50 € wöchentlich; der
zweiwöchentliche Sparbetrag beträgt nun mindestens 12,00 €. Jeder Sparer nimmt
nun mit einem Einsatz von 0,50 € an der wöchentlichen samstäglichen Ziehung der
Lotto-Zusatzzahl teil. Wird die Kästchennummer eines Sparers gezogen, so erhält
dieses die Hälfte des gesamten Lottoeinsatzes gutgeschrieben;
Anzahl Sparer x 0,50 € Beispiel 49 x 0,50
---------------------- --------- = 12,25€
2 2
die andere Hälfte wird der Gemeinschaftskasse gutgeschrieben und für das jährliche Abschlussfest verwendet. Sofern eine Nummer gezogen wird, die noch an keinen Sparer vergeben ist, wird der gesamte Einsatz der Gemeinschaftskasse gutgeschrieben. Wird die Kästchennummer eines Sparers gezogen, der nicht gespart hat, wird der Lottoeinsatz der Gemeinschaftskasse gutgeschrieben.
Lohmar, den 16.08.2007
Nachtrag Auszahlungsfeier
Bei der Mitgliederversammlung am 15.08.2007 wurde beschlossen,
dass jeder Sparer nur 1 Gast mitbringen darf!
Adresse
"Weisses Haus Donrath"
Donrather Straße 23
53797 Lohmar/Donrath
Tel.: 02246/9044915
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